Die Pflichten eines Gesellschafters
Welche Pflichten ein Gesellschafter einer GmbH hat, ist im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt. Gemäss Art. 803 ist jeder Gesellschafter zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Darüber hinaus treffen ihn eineLoyalitätspflicht und ein Konkurrenzverbot.
Ein Gesellschafter darf also grundsätzlich keine Handlungen vornehmen, welche die Interessen der Gesellschaft beeinträchtigen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass weitergehende Bestimmungen in den Statuten verankert werden.