Unbestritten gehört der gesamte Bereich Mehrwertsteuer zu den komplexesten Tätigkeiten von Neugründern. Für gewisse Unternehmen besteht aber heute schon eine Möglichkeit der Vereinfachung in der Form einer Saldosteuersatzmethode (SSS).
Bei den Abrechnungsarten der Mehrwertsteuer unterscheidet man danach, ob einerseits die eingegangenen Zahlungen oder die Rechnungen an Kunden relevante Bezugsgrösse darstellen sollen (Art. 39 Abs. 1 oder 2 MWSTG).
Bekanntermassen werden Dividendenauszahlungen aus steuerlicher Sicht privilegiert behandelt.
Breits heute sind einzelne Gedanken erkennbar, wonach eine weitere Revision des Unternehmenssteuerrechts erfolgen soll. Details sind weder bekannt noch existent, dennoch ist eine Stossrichtung absehbar.
Bei einem Personenunternehmen spricht man von einer Privateinlage, wenn ein Vermögenswert einer Privatperson in das Geschäft eingebracht wird. Bilanziert wird der eingebrachte Vermögensgegenstand zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Einlage. Da private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei sind, halten sich die Steuerfolgen für denjenigen, welcher den Wertgegenstand übereignet, regelmässig in Grenzen.
Diese Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen bereitet regelmässig Probleme bei Personenunternehmen, ist jedoch von zentraler Bedeutung. Die grosse praktische Relevanz zeigt sich in der unterschiedlichen Besteuerung von Geschäfts- und Privatvermögen.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten nicht als selbstständige Steuersubjekte. Dies bedeutet, dass derUnternehmensgewinn und das Vermögen des Unternehmens direkt dem/den Inhaber/n zugerechnet werden.
Eine Studie der Bisnode D&B Schweiz AG brachte Erstaunliches zum Vorschein. So zeigt sich in gewissem Sinne ein Nord-West-Gefälle und auch die Zahlungsmoral in der Sonnenstube der Schweiz lässt zu wünschen übrig. Die Studie gibt bekannt, dass im Jahr 2011 rund 42 Prozent der Rechnungen zu spät beglichen wurden. Im Jahr 2012 lag diese bei rund 45 Prozent.
Seit wenigen Tagen ist die Anmeldung für die Mehrwertsteuer vollständig online möglich. Bis anhin konnten die benötigten Dokumente am Rechner ausgefüllt werden, mussten aber trotzdem ausgedruckt und auf dem Postweg an die ESTV geschickt werden.
Im Gegensatz zu einer AG oder GmbH sind Personenunternehmen keine selbstständigen „Steuersubjekte“ oder mit anderen Worten ausgedrückt wird nicht das Unternehmen, sondern der oder die Inhaber besteuert. Für den entstandenen Gewinn zahlt nicht das Unternehmen Gewinnsteuern, sondern der Inhaber Einkommenssteuern.
Wie viele Tage müssen wir arbeiten, bis die zu zahlenden Steuern verdient wurden? Genau mit dieser Frage beschäftigt sich der Begriff „Tax Freedom Days“. Konkret werden die Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern der verschiedenen Städte verglichen.
Unabhängig von der Rechtsform ist ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wenn es einen Umsatz von über CHF 100'000 im Jahr erzielt.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass man das eigene Unternehmen auch bei einem tieferen Umsatz der Mehrwertsteuer freiwillig unterstellt. Dies aufgrund der Tatsache, dass nur durch die Unterstellung einVorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
Der Bundesrat wurde vor längerer Zeit beauftragt, ein Mehrwertsteuersystem mit nur 2 anstatt 3 Steuersätzen herauszuarbeiten. Dies soll nach Meinung des Nationalrates zu einer Vereinfachung des doch komplexen Mehrwertsteuergesetzes führen. Der heute für lebensnotwendige Güter geltende reduzierte Satz soll auf weitere Bereiche ausgedehnt werden.
Wie bereits in anderen Beiträgen beschrieben, gibt es verschiedene Kriterien, wann ich meine Firma zwingend bei der Mehrwertsteuer anmelden muss. Auch wenn ich beispielsweise die Umsatzschwelle nicht erreiche, kann abhängig von der Situation eine Anmeldung sinnvoll sein.
Mit der Studie „Paying Taxes 2013 – The global picture“ wurden die verschiedenen Steuersysteme weltweit verglichen. Konkret wurde durch das Beratungsunternehmen PwC untersucht, wie kompliziert die ganze Abwicklung der Steuern ist. Oder anders ausgedrückt: Wie viele Stunden müssen aufgewendet werden, damit eine Firma ihre Steuerpflicht erfüllt hat.
Jeder Arbeitnehmer erhält von seinem jeweiligen Arbeitgeber einen Lohnausweis. Daraus ersichtlich sein müssen einerseits der Bruttolohn und andererseits weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Arbeit. Unter den Begriff „weitere Leistungen“ fallen die Gehaltsnebenleistungen. Die zum Marktwert zu deklarierenden Gehaltsnebenleistungen gehören – wie der Lohn auch – zum Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit.
Stille Reserven liegen vor, wenn der Verkehrswert über dem steuerlich relevanten Wert (Buchwert) bzw. der Verkehrswert einer Verbindlichkeit unter dem relevanten Wert (Buchwert) liegt.
Beispielsweise liegen stille Reserven von 300 vor, wenn ein Gegenstand einen Verkehrswert von 500 hat, dieser jedoch mit nur 200 Buchwert ausgewiesen ist.
Als Eigenkapital wird dasjenige Vermögen bezeichnet, welches vom Eigentümer zur Finanzierung der Unternehmungeingebracht wurde. Das Gegenteil zum Eigenkapital bildet das Fremdkapital. Zur Berechnung des Eigenkapitals werden vom Vermögen (Aktivseite der Bilanz) die Schulden (Passivseite) subtrahiert.
Bei den meisten Firmen dauert das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember – weist also die gleiche Dauer wie ein Kalenderjahr auf. Falls in den Statuten vorgesehen oder durch die verantwortliche Person gewünscht, können auch andere Eckpunkte festgelegt werden.
Stille Reserven oder verdecktes Eigenkapital entstehen durch nicht korrekte Zahlen in der Bilanz. Dabei werden eineexterne und eine interne Bilanz erstellt. Die interne Bilanz, wie der Name bereits verrät, ist nur einem kleinen Personenkreis (bspw. Management) bekannt, wohingegen die externe Bilanz für das breite Publikum bestimmt ist.
Diese Frage ist relativ einfach beantwortet, denn das Gesetz gibt vor, dass der erwirtschaftete Gewinn im Verhältnis zur geleisteten Einlage verteilt wird. Diese bedeutet konkret, dass derjenige Gesellschafter, welcher doppelt so viel Kapital aufgebracht hat, auch doppelt so viel Gewinn erhält. Es ist allerdings auch möglich, dass die Gewinnverteilung in den Statuten besonders geregelt wird.
Per 1. Januar 2013 tritt das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Kraft. Zum Zeitpunkt der Besteuerung kann festgestellt werden, dass nicht börsenkotierte oder gesperrte Mitarbeiteroptionen zumAusübungszeitpunkt besteuert werden. Massgebender Zeitpunkt für börsenkotierte Optionen und Aktien, welche an Mitarbeiter ausgegeben werden, ist der Erwerbszeitpunkt.
Es ist in der Tat so, dass ein Unternehmen nicht immer eine Dividende ausschütten darf. Diese beschränkte Möglichkeit der Dividendenausschüttung geht aus dem Verbot der Einlagerückerstattung hervor. Konkret darf eine Dividende erst ausgeschüttet werden, wenn ein allfälliger Verlust vergangener Jahre ausgeglichen und eine spezielle Reserve gebildet wurde.
Von einer verdeckten Gewinnausschüttung spricht man, wenn eine der Unternehmung nahestehende Person spezielle Leistungen erhält, die einer Drittperson in dieser Art und Weise nicht gewährt worden wären.
Heute ist die Mehrwertsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Da es für den einzelnen Bürger nicht praktikabel ist, jede Quittung für gekaufte Waren aufzubewahren und darauf die Mehrwertsteuer abzuführen, setzt die Steuer an einer anderen Stelle an.