Die Aktionäre haben kein direktes Recht die Buchhaltung einer Unternehmung zu kontrollieren. Sie können sich somit nicht direkt darüber informieren, ob die Buchhaltung und Jahresrechnung der Unternehmung korrekt ist.
Da die Aktionäre keine direkte Möglichkeit haben die Geschäftsbücher einer Unternehmung zu kontrollieren, wurde durch den Gesetzgeber eine unabhängige „Überwachungsinstanz“ geschaffen. Diese „Überwachungsinstanz“ wird als Revisionsstelle bezeichnet.