Der heutige Markt ist überflutet von billigen Produkten aus China, also von billigen Kühlschränken, Fernsehgeräten und Toastern. Genau an diesem Punkt fragt man sich, welche Produkte oder Dienstleistungen zukünftig einen Zuwachs verzeichnen werden. Was macht beispielsweise eine berufstätige Person, welche jeweils erst spätabends nach Hause kommt und folglich keine Zeit hat, den Einkauf zu erledigen?
Der Businessplan ist schon lange geschrieben, die Idee schon vor einer Weile geboren. Gerade junge Gründer zeichnen sich durch Beweglichkeit und Querdenken aus. Eigenschaften, die den grossen Markenhäusern und etablierten Firmen häufig fehlen. Diesen Aspekt gilt es zu fördern, weshalb es in der Schweiz eine Vielzahl von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen gibt. Aber was dann?
Im Gegensatz zu einer Bargründung – also mittels Bargeld –, spricht man im Zusammenhang mit einer Sacheinlagegründung von einer Art qualifizierten Gründung.
Immer der gleiche Alltagstrott, nervige Kollegen, keine Herausforderung und schlechte Entlöhnung kann nebst unzählig vielen weiteren Gründen genannt werden, wenn man sich fragt, ob die Selbstständigkeit allenfalls eine Option darstellen würde.
Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) resp. das Aktienkapital einer Aktiengesellschaft (AG) ist bei der Firmengründung zwingend auf ein sogenanntes Kapitaleinzahlungskonto, auch bekannt als Sperrkonto, einzuzahlen.
Das lässt sich in erster Linie mit der Handlungsfähigkeit erklären, denn wer handlungsfähig ist, kann durch seine Handlungen Rechte und Pflichten begründen. Diese ominöse Handlungsfähigkeit besteht aus zwei Komponenten, nämlich aus erstens der Mündigkeit und zweitens der Urteilsfähigkeit.
Wer eine bereits bestehende Firma oder beispielsweise ein bereits bestehendes und vielleicht noch gut besuchtes Geschäftslokal übernimmt, befindet sich in der komfortablen Situation, sich nicht zusätzlich Gedanken über den Standort der Firma zu machen.
Wie bereits in diversen Beiträgen erwähnt ist es sehr ratsam, dass sich Neuunternehmer über gewisse Punkte Gedanken machen. Nachfolgend habe ich versucht, eine kleine Checkliste mit den wichtigsten Punkte zu erstellen, welche vor der Gründung überdacht werden sollten. Dadurch kann ebenfalls gewährleistet werden, dass die Gründung möglichst reibungslos und ohne weitere Zeitverzögerung vollzogen werden kann.
Die Registrierung einer Einzelfirma ist relativ problemlos möglich. Besondere Kenntnisse für den Registrierungsprozess sind nicht erforderlich, allerdings sollte man sich über die damit verbundenen Konsequenzen im Klaren sein. Insbesondere sollte man sich über die einzelnen Vor- und Nachteile der gewählten Rechtsform Gedanken machen.
Wird das Aktienkapital mit Bargeld „einbezahlt“, spricht man von einer Bargründung. Dies ist die unkomplizierteste und wohl empfehlenswerteste Einzahlungsmethode und stellt sogleich den Normalfall dar. Nebst der Einlage des Geldes auf einem Kapitaleinzahlungskonto einer Schweizerischen Bank, existieren weitere Möglichkeiten das für die Gründung vorgeschriebene Kapital aufzubringen.
Grundsätzlich ist jeder Gründer verhältnismässig frei in der Bildung und Formulierung des Unternehmenszwecks. Es gibt – im Unterschied zu anderen Ländern – keine auf vorformulierten Textbausteinen basierende Zweckumschreibung, woran ein Firmengründer sich zwingend zu halten hat. Es spielt somit grundsätzlich keine Rolle, wie der Zweck formuliert ist. Selbstverständlich sollte trotzdem auf eine korrekte Rechtschreibung geachtet werden.