Warenimport von Unternehmen
Vom Ausland in die Schweiz verschickte waren müssen grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Dies geschieht dadurch, dass die Lieferungen mit den entsprechenden Begleitdokumenten versehen werden. Aus diesen müssen Angaben wie Gewicht, Wert oder die Zolltarifnummer (www.tares.ch) ersichtlich sein. Es ist auch möglich, dass der Lieferschein oder die Rechnung die jeweiligen Angaben enthält.
Treffen die Waren an der Grenze ein, ist i.d.R. der Transporteuer für die ordnungsgemässe Anmeldung verantwortlich, welche in aller Regel online erfolgen wird. Mittels der erhaltenen Angaben werden die geschuldeten Abgaben ermittelt.Dabei fallen insb. Mehrwertsteuer und auf gewissen Waren Zoll an. Weitere Abgaben sind beispielsweise auf Tabak oder Alkohol geschuldet. Um die anfallenden Abgaben zu entrichten, kann ein spezielles Konto eröffnet werden.
Die ganze Abwicklung geschieht in den meisten Fällen durch eine spezialisierte Firma, welche für ihre Dienstleistung eine Gebühr verlangt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die ganze Abwicklung auf eigene Faust vorgenommen wird.