Warenexport für Unternehmen
Verkauft mein Unternehmen eigene Waren ins Ausland, so ist grundsätzlich der Zoll zu benachrichtigen. Dies geschah bis anhin mit einem Formular, neu ist die Anmeldung auch online möglich. Ausserdem sollte eine Rechnung oder ein Lieferschein beigelegt werden. Der entsprechende Zolltarif kann unter www.tares.ch nachgeschlagen werden. Für professionell agierende Spediteure besteht die Möglichkeit, sich einer Art Zertifizierung zu unterziehen. Damit wird eine gewisse Zeitersparnis und Flexibilität im Umgang mit der Zollabfertigung erreicht.
Für gewisse Waren gelten besondere Bestimmungen. So wird für Waffen oder Sprengstoffe beispielweise eine spezielle Bewilligung benötigt. Es kann auch sein, dass ich für meine Waren eine bestimmte Zulassung o.ä. im Bestimmungsland benötige.
Allenfalls sind die Waren auch von einem Freihandelsabkommen erfasst, was bedeutet, dass auf den Waren kein oder ein geringerer Zoll veranschlagt wird.
Risiken im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr können je nach Konstellation einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen. Diese können mittels einer Export- oder Importrisikoversicherung abgesichert werden. Unerlässlich ist es auch, dass man sich genauestens über die einzelnen Vorgänge informiert. Je nach Komplexität ist es ratsam, die Hilfe eines Experten, beispielsweise eines Spediteurs, in Anspruch zu nehmen.