Was ist eine Vestingklausel?
Mit der Ausgabe von Optionen können Mitarbeiter u.a. zu besserer Arbeitsleistung angespornt werden, indem sie „direkt“ am Erfolg des Unternehmens teilhaben.
Bei einer Option wird dabei das Recht eingeräumt, dass ein Mitarbeiter zu einem im Voraus bestimmten Zeitpunkt Aktien des Unternehmens zu einem ebenfalls im Voraus festgelegten Preis erwerben kann.
Diese Mitarbeiteroptionen könne mit einer sog. Vestingklausel versehen werden. Dies schränkt die freie Verfügung des Mitarbeiters über die Option ein, denn es wird vereinbart, dass – insofern der Mitarbeiter seine Leistungszielenicht erreicht – er die Option wieder zurückgeben muss. Es kann auch vereinbart werden, dass die Option zurückgegeben werden muss, sollte der Arbeitnehmer die Unternehmung verlassen. In der Praxis beträgt die Dauer der Beschränkungen regelmässig zwischen einem und drei Jahre.