Förderung der Selbstständigkeit durch die Arbeitslosenversicherung
Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, so unterstützt der Staat den Gang in die eigene Selbstständigkeit. Konkret besteht im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) eine entsprechende gesetzliche Grundlage, wodurch versicherte Personen aus der Arbeitslosigkeit geführt werden sollen.
Als erste Voraussetzung muss der Versicherte ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Person nicht selbst gekündigt haben darf. Zusätzlich muss die Person mindestens 20 Jahre alt sein und ein Grobprojekt zur eigenen Selbstständigkeit vorlegen können.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, werden maximal 90 Taggelder in der Planungsphase des Projekts ausgerichtet. Unter Planungsphase wird die Vorbereitung der eigenen Selbstständigkeit verstanden. Das Unternehmerrisiko als solches soll nicht abgedeckt werden, also nicht die operative Tätigkeit.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich in Art. 71a und 71b AVIG. Weitere Informationen können beispielsweise hier abgerufen werden.