Einleitung und Ablauf des Konkursverfahrens
Jedem Gläubiger steht die Möglichkeit offen, einen Schuldner zu betreiben. Hierbei ist zu beachten: Ist der Gläubiger eine juristische Person, so besteht für den Schuldner die Gefahr eines Konkurses. Durch den Konkurs wird das gesamte Vermögen auf einen Schlag verwertet. Im Gegensatz dazu führt eine Betreibung einer Privatperson zu einer Pfändung und nicht direkt zu einem Konkurs.
Um den ersten Schritt in die Richtung eines Konkurses zu machen, ist grundsätzlich eine normale Betreibung einzuleiten. Dies geschieht dadurch, dass ein Betreibungsbegehren ausgefüllt und an das zuständige Betreibungsamt geschickt wird. Aus dem Begehren geht hervor, wer Schuldner und Gläubiger ist und wie sich die geforderte Summe zusammensetzt. Basierend auf diesen Angaben wird im Anschluss daran dem Schuldner ein Zahlungsbefehl zugestellt. Der Schuldner hat jetzt drei verschiedene Reaktionsmöglichkeiten:
- Er zahlt die Forderung innerhalb von 20 Tagen oder
- bestreitet die genannte Forderung zu schulden oder
- es erfolgt keine Reaktion
Abhängig von der gezeigten Reaktion gestalten sich die weiteren Schritte. Im besten Fall wird die Forderung innerhalb nützlicher Frist gezahlt und ein weiteres Verfahren ist nicht mehr angezeigt. Erfolgt keine Reaktion des Schuldners,beginnt jetzt das eigentliche Konkursverfahren.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass zwei verschiedene Arten der Eröffnungunterschieden werden: Einerseits kann (wie vorgängig erwähnt) ein Gläubiger den Kurs verlangen oder aber das Unternehmen entscheidet von sich aus, dass die Weiterführung keinen Sinn mehr macht.
Wird also ein Konkurs und damit die Liquidation durchgeführt, ist in erster Linie das Konkursamt dafür zuständig, wobei im Wesentlichen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Aufnahme eines Inventars über die vorhandenen Vermögensgegenstände. Sind Vermögensgegenstände vorhanden, werden auch die notwendigen Massnahmen unternommen diese zu schützen. Der Schuldner wiederum ist verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu seinen Vermögenswerten zu machen, welche im Anschluss öffentlich Versteigert werden können.
- Die Gläubiger werden durch den Schuldenruf aufgefordert, ihre Forderungen bekannt zu machen.
- Sobald Schulden und Vermögen bekannt sind, wird eine Übersicht erstellt und die Aktiven anschliessend mittels eines Kollokationsplans an die einzelnen Gläubiger verteilt.
- Schlussendlich wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.
Bei der Verteilung ist zu beachten, dass in erster Linie die Kosten für die Durchführung des Konkurses gedeckt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, wird das Konkursverfahren eingestellt und die Firma aus dem Handelsregister gestrichen.