Betreibungsauskunft einholen
Jeder Betreibungskreis (zumeist eine Gemeinde) in der Schweiz verfügt über ein Betreibungsamt. Die einzelnen Betreibungsämter sind dafür zuständig, dass überfällige Zahlungen mit Hilfe des Staates eingetrieben werden. Darüber hinaus werden die einzelnen Betreibungen und Verlustscheine in einem Register, dem sog. Betreibungsregister, vermerkt. Bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung kann das Betreibungsregister hilfreiches Tool sein, einen Überblick über die finanzielle Situation seines Gegenübers zu erhalten.
Das Register enthält schutzwürdige Informationen und ist somit nicht für jedermann offen. Um Einblick zu erhalten, ist konkret eine sog. „Interessennachweis“ erforderlich. An diesen Interessennachweis werden in der Praxis nicht allzu hohe Anforderungen gestellt. So werden regelmässig die folgenden Dokumente akzeptiert:
- Rechnungen
- Lieferscheine
- Verträge
- Verlustscheine
- Auftragsbestätigungen
Die Auskunft selbst erstreckt sich über die letzten 5 Jahre. Es kann also verlässlich festgestellt werden, ob gegen eine Person in den letzten 5 Jahren Betreibungen erhoben oder Verlustscheine ausgestellt wurden. Wichtig: Ist eine Person vor nicht allzu langer Zeit zugezogen, kann die Auskunft auch nur beschränkt aussagekräftig sein. In diesen Fällen liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, dass am alten Wohnort diverse Verfahren eingeleitet wurden und der Auszug am neuen Ort dennoch „sauber“ ist. Ist dies der Fall, kann sich die Einholung einer weiteren Auskunft, nämlich einer vom alten Wohnort, aufdrängen. Weiter liegt es im Ermessen des Empfängers wie alt die Auskunft sein darf. Es kann also sein, dass der Auszug, welcher für eine Wohnung vor 3 Monaten eingeholt wurde, bereits nicht mehr akzeptiert wird.