Vorhandrecht – typischer Inhalt
Das Vorhandrecht als einer der typischen Inhalte eines Aktionärbindungsvertrags umfasst die Verpflichtung einer Person einen Gegenstand anzubieten, bevor dieser anderweitig veräussert wird. Innerhalb des Vorhandrechts existieren verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten.
Es besteht beispielsweise die Möglichkeit der Ausgestaltung in der Form, dass ein Gegenstand vor dem Verkauf einer bestimmten Person angeboten werden muss. Als zweite Form kann vereinbart werden, dass der Berechtigte über eine mögliche Veräusserung informiert wird. Der Berechtigte hat dann die Möglichkeit seinerseits ein Angebot zu unterbreiten und erhält entweder den Zuschlag, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt oder, wenn ein Dritter Interesse zeigt, das Angebot des Berechtigten mindestens gleich gut ist.