Was versteht man unter einer stillen Liquidation?
Stellt eine Unternehmung ihre Geschäftstätigkeit aus einem x-beliebigen Grund ein, stellt sich die Frage, was denn nun mit der Unternehmung geschieht. Vielleicht wurden seit einer längeren Zeitspanne keine Geschäfte mehr getätigt,die Firma wird nicht mehr verwendet und dennoch ist sie im Handelsregister eingetragen. Wenn nun diese stillgelegte Firma ohne Auflösungsbeschluss, Schuldenruf und Beachtung des Sperrjahres gelöscht werden soll, spricht man von einer stillen Liquidation. Ohne das zwingend vorgeschriebene Liquidationsverfahren darf eine Firma grundsätzlich nicht im Handelsregister gelöscht werden.
Um nun diese Löschung inklusive des administrativen und finanziellen Aufwandes zu umgehen, werden diese stillgelegten Unternehmen als sog. Mantelgesellschaften weiterveräussert. Als Mantelgesellschaften gelten wirtschaftlich liquidierte und von den Unternehmern aufgegebene Gesellschaften, die jedoch noch nicht aufgelöst (gelöscht) wurden.