Designschutz in der Schweiz
Gemäss Duden ist ein Design eine „formgerechte u. funktionale Gestaltung u. die so erzielte Form eines Gebrauchsgegenstandes.“ Eine weitere Definition findet sich auf der Internetseite des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum. Danach ist ein Design „die äussere Gestaltung von etwas Zweidimensionalem (Muster; z.B. Stoffmuster) oder von etwas Dreidimensionalem (Modell; z.B. Zahnbürste, Lokomotive). Die Formgebung ist z.B. charakterisiert durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben oder Flächen oder durch das verwendete Material.“
Ein Design ist somit die Form oder Gestaltung eines Gegenstandes. Als Beispiel kann man einen Designerstuhl nehmen. Dieser hebt sich von der bekannten Form eines Stuhls ab. Er hat beispielsweise geschwungene Beine oder ein besonderes Muster auf der Sitzfläche. Da eben genau dieses besondere Design darüber entscheidet, ob ein Konsument das Produkt kauft oder nicht, legt der Hersteller grossen Wert darauf, dass es nicht einfach kopiert wird.
In der Schweiz besteht die Möglichkeit, dass das Design geschützt wird. Diesbezüglich sind gewisse Anforderungen zu erfüllen. Erstens muss das Design neu sein, zweitens sich in seiner Eigenart von bestehenden Designs unterscheidenund drittens nicht gesetzeswidrig oder anstössig sein. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann man sein Design hinterlegen. Dies bewirkt, dass man anderen Personen (z.B. Konkurrenten) verbieten kann, das Design zu kopieren. Die Registrierung eines Designs erfolgt relativ unkompliziert. Man füllt ein Anmeldungsformular aus und schickt es zusammen mit dem einem Muster des Designs an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum.
Wie auch bei Fragen zu Marken oder Patenten ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum erste Anlaufstelle. Bereits online sind diverse hilfreiche Merkblätter oder Kontaktdaten abrufbar.
Quelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)