Wie kläre ich die Solvenz meiner Kunden / Geschäftspartner ab?
Insbesondere bei grösseren Beträgen kann es durchaus sinnvoll sein, sich über die Zahlungs(un)fähigkeit seines Gegenübers zu vergewissern. Auskünfte sind in der Regel mit Unkosten verbunden. Es muss also bei kleineren Beträgen – z.B. bis CHF 100.00 – überlegt werden, ob das Risiko eines Zahlungsausfalls nicht einkalkuliert und auf die Auskunft verzichtet wird.
Hat man sich aber entschlossen eine Auskunft einzuholen, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl. Einerseits kann beim zuständigen Betreibungsamt eine sog. Betreibungsauskunft eingeholt werden. Bei natürlichen Personen liegt das zuständige Betreibungsamt an deren Wohnsitz, bei juristischen Personen am Sitz der Firma. Eine Betreibungsauskunft gibt Aufschluss darüber, ob in einem gewissen Zeitraum Betreibungen gegen die fragliche Person eigeleitet wurden.Darüber hinaus ist auch ersichtlich, ob bereit Pfändungen vollzogen oder Verlustscheine ausgestellt wurden. Bei diesen Auskünften des Betreibungsamtes ist aber immer zu beachten, dass das jeweilige Betreibungsamt nur Informationen über den Zeitraum hat, in welchem die fragliche Person in der jeweiligen Gemeinde wohnt.
Ist eine Person also beispielsweise per 2. April 2011 in eine neue politische Gemeinde gezogen, hat die neue Gemeinde nur Informationen seit Zuzugsdatum bis heute (z.b. 10. November 2011). Das Zuzugsdatum ist jeweils auf der Betreibungsauskunft vermerkt und es kann sinnvoll sein, dass zusätzlich eine zweite Auskunft bei der vorherigen Wohngemeinde eingeholt wird, weil das bisherige Amt Informationen bis zum Wegzugdatum – also bis 1. April 2011 – besitzt. Damit entstehen allerdings auch die Kosten ein zweites Mal. Die Kosten pro Auszug liegen bei CHF 17.00 exkl. Versandspesen. Ausserdem gilt es zu beachten, dass es zur Einholung einer Auskunft immer einesInteressennachweises bedarf. Dies ist durchaus sinnvoll, um einem Missbrauch der Daten vorzubeugen, denn nur wer ein berechtigtes Interessen an der Auskunft nachweisen kann, erhält Zugriff auf die Informationen. Allzu hohe Anforderungen werden an diesen Nachweis jedoch nicht gestellt. Infrage kommen folglich, nebst unzähligen weiteren, Rechnungskopien, Vertragskopien, Mietinteressentenformulare, Mietverträge etc.
Eine Betreibungsauskunft gibt Anhaltspunkte über die Solvenz eines Geschäftspartners oder Kunden und ist in den meisten Fällen für eine Beurteilung ausreichend. Bei besonders wichtigen Geschäften oder bei sehr hohen Beträgen kann es sich auch anbieten, dass man zusätzlich weitere Nachforschungen anstellt.
Die Betreibungsauskunft ist somit der staatliche Weg, sich über die Zahlungsfähigkeit von Kunden zu vergewissern. Daneben besteht allerdings noch eine weitere Möglichkeit. Seit einigen Jahren bieten private Dienstleister eigeneBonitätsdatenbanken an. Diese Datenbanken können je nach Unternehmung eine interessante Alternative zur Betreibungsauskunft darstellen, sind aber nicht ganz kostengünstig. Je nach Dienstleister können Abos abgeschlossen werden, welche dann aber einige Hundert Franken jährlich kosten.