Wo kann ich meine Unterschrift beglaubigen lassen?
Eine beglaubigte Unterschrift ist nicht nur für die Eintragung einer Firma ins Handelsregister unabdingbare Voraussetzung. Mit einer Beglaubigung kann die Echtheit einer Unterschrift sichergestellt werden, wobei die Unterschrift nichts über den Inhalt des unterschriebenen Dokuments aussagt. Oder mit anderen Worten ausgedrückt:Die „Beglaubigungsperson“ bestätigt nur, dass die Unterschrift auch wirklich die Unterschrift der fraglichen Person ist.
Grundsätzliche muss die Person, welche eine Unterschrift beglaubigen lassen will, persönlich erscheinen. Darüber hinaus muss sich diese Person mittels Pass / Identitätskarte oder allenfalls Ausländerausweis ausweisen. Der Führerschein ist für eine Beglaubigung leider nicht ausreichend.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Unterschrift beglaubigen zu lassen. Im Kanton Zürich erfolgen Beglaubigungen beispielsweise auf den Notariaten. Je nach Kanton / Ort kann eine Beglaubigung auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei einem Notar / Anwalt, beim Handelsregisteramt o.ä. erfolgen.