Kann sich ein Unternehmen strafbar machen?
Grundsätzlich kann sich nur eine natürliche Person strafbar machen. Beispielsweise kann nur ein Mensch (natürliche Person) eine andere Person berauben. Dementsprechend kann folglich eine Straftat nur von einer Person aus Fleisch und Blut ausgeübt werden, was durchaus Sinn macht, denn es wäre ja auch nicht wirklich praktikabel, eine Firma ins Gefängnis zu stecken. Allenfalls die verantwortlichen Organe, aber sicherlich nicht die Firma selbst. Bis vor einigen Jahren war das auch so. Nur besteht neu seit einiger Zeit die Möglichkeit, dass gewisse Delikte einer juristischen Person (sprich: Firma) angelastet werden können. Oder mit anderen Worten: Eine Firma kann sich – natürlich nur eingeschränkt – strafbar machen.
Wurde also eine Straftat verübt, so wird in jedem Fall zuerst versucht die verantwortliche Person (den Täter also) zu ermitteln. Erst wenn dies nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, dass die Firma anstelle des wirklichen Täters bestraft wird. Da sich die Firma erst in einem zweiten Schritt strafbar machen kann – also wenn der Täter nicht ermittelt werden kann – spricht man von einer sog. subsidiären Haftung. Darüber hinaus haftet die Firma auch nur, wenn der eigentliche Täter aufgrund einer mangelhaften Organisation nicht ermittelt werden kann. Dabei kann festgestellt werden, dass die Firma nicht in erster Linie bestraft wird, weil sie eine Straftat begangen hat, sondern weil sie mangelhaft organisiert ist. Oder mit anderen Worten: Die Unternehmung wird bestraft, weil es nicht möglich ist, den wirklichen Täter zu identifizieren.