Was ist ein Aktionärbindungsvertrag?
Grundsätzlich sind Aktionäre einzig und alleine verpflichtet, ihre Aktien zu liberieren (einzuzahlen). Darüber hinausgehende Pflichten bestehen nicht. Es besteht aber mittels Aktionärbindungsvertrag die Möglichkeit, Aktionären weitere Pflichten aufzuerlegen.
Der Aktionärbindungsvertrag besteht nur zwischen den Aktionären, die Gesellschaft selbst wird nicht eingebunden. Diese Verträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, denkbar wären somit auch mündliche Aktionärbindungsverträge.
Der Hauptanwendungsbereich liegt bei Aktionären von kleineren Unternehmen, welche untereinander gegenseitige Kaufs- oder Vorkaufsrechte vereinbaren oder Stimmrechtsvereinbarungen abschliessen.
Verletzt ein Aktionär diese Vereinbarung, indem er beispielsweise gegen die Stimmrechtsvereinbarung verstösst, ist der Beschluss trotzdem gültig. Der fehlbare Aktionär wird allerdings gegenüber den anderen Aktionären allenfalls schadenersatzpflichtig.