Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine "Arbeitskraft" zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber wiederum bezahlt dem Arbeitnehmer einen Lohn und ist diesem gegenüber weisungsbefugt (sog. "Subordinationsverhältnis").
Es kommt erstaunlicherweise nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich etwas Produktives leistet, sondern nur,dass er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Mit anderen Worten muss der Arbeitnehmer seine Arbeit nur anbieten, ob er tatsächlich etwas leistet (d.h. ob er arbeitet), ist grundsätzlich irrelevant.
Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages grundsätzlich formfrei möglich. Es ist somit auch denkbar – wenngleich wohl nicht empfehlenswert –, dass ein Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen wird. Er ist im Gegenteil genau gleich gültig, wie ein schriftlich abgeschlossener Vertrag. Um sich allenfalls entstehenden Ärger zu ersparen, ist allerdings in jedem Fall einem schriftlichen Vertrag den Vorzug zu geben.
Wichtig ist, dass diese Ausführungen nur für einen "normalen" Arbeitsvertrag gelten, denn ein Lehrvertrag ist beispielsweise nur gültig, wenn er schriftlich aufgesetzt wurde. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass der Vertrag selbst grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden müsste, einzelne Passagen jedoch trotzdem schriftlich erstellt sein müssen.
Darüber hinaus existieren zahlreiche Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen. Dazu zählen nebst vielen Weiteren die Kündigungsfristen oder Vorschriften, die eine fristlose oder missbräuchliche Kündigung regeln.