Was sind AGB?
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben die Aufgabe, eine gewisse Vereinfachung im Geschäftsleben zu erzeugen. Dies geschieht, indem Bestimmungen von Verträgen vorformuliert werden und für eine unbestimmte Anzahlähnlicher Sachverhalte zur Anwendung gelangen. Ein Onlineshop kann so beispielsweise gewisse Bestimmungen vorformulieren, welche für sämtliche Einkäufe von Kunden gelten sollen (z.B. Rückgaberecht etc.). Ist der Kunde damit nicht einverstanden, bleibt ihm nichts anderes übrig, als seinen Einkauf bei einem anderen Händler zu tätigen.
Damit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind, müssen sie gültig in den Vertrag übernommen werden (mittels sog. Globalübernahme). Nicht gültig übernommen sind sie, wenn der Geschäftspartner keine Möglichkeit hatte sie durchzulesen oder der Text beispielsweise so klein geschrieben ist, dass er unleserlich ist.
Eine weitere Einschränkung besteht in der sog. Ungewöhnlichkeitsregel. Dies bedeutet, dass die AGB nicht einen x-beliebigen Inhalt aufweisen dürfen. Ist es also im Geschäftsverkehr nicht üblich, dass diese Passage in den AGB enthalten ist und eine Partei fühlt sich überrascht, so ist diese Passage u.U. nicht gültig. Wichtig ist, dass sich nur die schwächere Partei – was wohl in der Regel eine Privatperson und keine Firma ist – auf diese Ungewöhnlichkeitsregel berufen kann.
Sind weitere unklare Regeln in den AGB enthalten, so werden diese nach dem sog. Vertrauensprinzip ausgelegt. Der Inhalt wird so verstanden, wie es der Empfänger verstehen durfte und konnte. Mit anderen Worten: Eine Auslegung erfolgt grundsätzlich zulasten des Verfassers.
Fazit: AGB sollen eine Vereinfachung bei Massengeschäften bewirken. Der Verfasser muss sich darüber im Klaren sein, dass sie nicht jeden x-beliebigen Inhalt aufweisen können. Enthalten sie trotzdem Passagen, welche bei einem solchen Geschäft nicht üblich oder unklar sind, werden diese zu seinen Lasten ausgelegt.