Neuerungen im UWG
Per 1. April 2012 traten einige Neuerungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Neuunternehmer von diesen Neuerungen betroffen sein können.
Sobald der Handelsregistereintrag einer neuen Firma erfolgt ist, wird sie von Angeboten überschwemmt, sich in diverse Register einzutragen (Adressbuchschwindel). Diese Register sollen den Bekanntheitsgrad der Firma angeblich erhöhen und so potenzielle Kunden ansprechen. Ein solcher Eintrag ist erstens absolut nutzlos und zweitens mit erheblichen Kosten verbunden, denn es handelt sich um eine raffinierte Masche, Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Kunden solche nutzlosen Angebote zu unterbreiten soll neu nicht mehr zulässig sein, denn es muss darauf hingewiesen werden (in grosser Schrift und an gut sichtbarer Stelle), dass das Angebot nicht gratis ist, dass ein Vertrag mit x Monaten Laufzeit abgeschlossen wird und wie hoch der effektive Gesamtbetrag für das Inserat ist. Vor Inkrafttreten der Neuerungen konnte im Kleingedruckten irgendwo verborgen sein, dass man sich bei Abschluss, wenn man also einen solchen Eintrag wünschte, einen Vertrag über 12 Monate Laufzeit mit einer Abogebühr von vielleicht CHF 100.00 im Monat aufhalst. Dieser Form der Abzockerei soll also ein Riegel geschoben werden.
Neu kann auch wirksam gegen missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorgegangen werden. Missbräuchlich sind sie, wenn sie ein "erhebliches Gefälle" zwischen vertraglichen Pflichten und Rechten vorsehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche in erheblicher Weise zuungunsten der Konsumenten formuliert sind, sind folglich nicht mehr zulässig.
Für Online-Händler gilt neu, dass sie ihre Identität klar offenlegen müssen, einen Kundendienst bezeichnen und Bestellungen – falls sie über das Internet erfolgt sind - umgehend zu bestätigen haben.