Was versteht man unter einer Delegation?
Bei einer Aktiengesellschaft hat der Verwaltungsrat grundsätzlich eine Aufsichts- und Leitungsfunktion. Gewisse Aufgaben muss er zwingend selbst ausführen, andere kann er an Dritte übertragen (delegieren). Zu den nicht übertragbaren Aufgaben zählen die Oberleitung der Gesellschaft, die Ausgestaltung des Rechnungswesens, die Oberaufsicht über die Geschäftsführer etc. "Weniger wichtige" Aufgaben können - wie bereits erwähnt - auf Drittpersonen übertragen werden. Die Übertragung wird im Organisationsreglement festgelegt, welches durch den Verwaltungsrat erlassen werden muss. Von Delegation spricht man also, wenn gewisse Aufgaben an Drittpersonen übertragen werden.