Corporate Governance
In einem Staat stellt eine Aufteilung der Macht in Exekutive, Judikative und Legislative die gegenseitige Kontrolle sicher. Ähnliche Überlegungen, nämlich die Kontrolle der Macht in komplexen Organisationen, werden im Rahmen der Corporate Governance angestellt. Im Rahmen einer Unternehmung kann eine gegenseitige Kontrolle entweder durch dasGesetz oder entsprechende Bestimmungen in den Statuten erfolgen.
Einheitliche Definitionen des Begriffs „Corporate Governance“ sind schwer zu finden. Den entsprechenden schweizerischen Normen, dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance (SCBP), kann dennoch eine Definition entnommen werden: „Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf das Aktionärsinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben.“
Die eben erwähnten Regeln aus dem SCBP sind vorab für grosse und an der Börse vertretene Unternehmen relevant, dennoch können vereinzelt durchaus sinnvolle Elemente für KMU übernommen werden. Bei kleineren Aktiengesellschaften kann u.U. das Verhältnis von Minderheits- und Mehrheitsaktionären zu unerwünschten Resultaten führen. Des Weiteren bestehen im SCBP gewisse Empfehlungen zur Schaffung von zusätzlicher Transparenz und zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass Corporate Governance insb. für grosse und börsenkotierte Unternehmen relevant ist. Für KMU sind die Regeln nicht ohne Weiteres anwendbar, dennoch können sie als wertvolle Hinweise für die Schaffung von Transparenz und zur Verbesserung der Unternehmensführung herangezogen werden.