Die Generalversammlung
Unter der Generalversammlung versteht man die Versammlung der Aktionäre, welche das oberste Organ einer Aktiengesellschaft bildet. Diese Versammlung fällt sozusagen fundamentale Entscheidungen einer Aktiengesellschaft.Darüber hinaus wählt sie die anderen Organe, bestimmt über die Statuten und entscheidet über die Verteilung des Gewinns. Die wichtigsten Vorschriften im Zusammenhang mit der Generalversammlung sind in den Artikeln 698 bis 706bdes Schweizerischen Obligationenrechts aufgelistet. Grundsätzlich hat die Versammlung der Aktionäre 1 Mal im Jahrstattzufinden. Ausserordentliche Versammlungen können jedoch je nach Bedarf einberufen werden. Die wichtigsten Aufgaben der Generalversammlung sind:
- Bestimmung über die Änderung und Festsetzung der Statuten
- Wahl des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle
- Genehmigung des Jahresberichts und der Konzernrechnung
- Entlastung des Verwaltungsrates (Décharge)