Das Einzelunternehmen
Firmenname
Familienname ist Hauptbestandteil, Sach- oder Phantasiebezeichnung erlaubt
Rechtsquelle
Keine explizite Regelung
Rechtsnatur
Behandlung als natürliche Person
Haftung
Unbeschränkte Haftung des Inhabers
Erlangung Rechtspersönlichkeit
Mit Aufnahme der Tätigkeit (Eintragung vorgeschrieben ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000)
Wohnsitzerfordernis
-
Mindestanzahl Gründer / Inhaber
1 natürliche Person
Eintragung im HR
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000 obligatorisch
Mindestkapital
-
Kapitalobergrenze
-
Liberierungspflicht
-
Art der Anteile
-
Buchführungspflicht
Obligatorisch, sofern im HR eingetragen
Revision
Nicht obligatorisch
Reservenbildung
Nicht obligatorisch
Steuern
Einkommens- und Vermögenssteuer
Eignung
Für Einzelpersonen, die ein Unternehmen betreiben
Pro
- Kein Gründungskapital erforderlich
- Unkomplizierte und formlose
- Tätigkeitsaufnahme
- Gute Bonität (vorausgesetzt Inhaber ist „sauber“)
- Geringe Gründungskosten
- Grosse Unternehmerische Freiheit
- Umwandlung in andere Rechtsform möglich
Kontra
- Vollumfängliche Haftung (Privatvermögen) des Inhabers für Gesellschaftsschulden
- Keine Beteiligung weiterer Personen möglich
- Inhaber ist nicht berechtigt ALV zu beziehen