Die Europäische Aktiengesellschaft
Europäischen Unternehmensgründern steht seit einiger Zeit die Möglichkeit offen, eine gesamteuropäisch einheitliche Rechtsform zu wählen. Diese EU-weite Rechtsform wird als Societa Europaea (SE) bezeichnet, jedoch ist sie noch nicht sehr weit verbreitet. Je nach Quelle wird sie auch als Europa-AG oder Europäische Aktiengesellschaft bezeichnet.
Art und Einsatzgebiet entsprechen in etwa denjenigen einer schweizerischen Aktiengesellschaft, dennoch bestehen vereinzelt Unterschiede. Das Aktienkapital beträgt € 120‘000 (AG: CHF 100‘000) und ist eingeteilt in einzelne Aktien. Wie die Bezeichnung bereits verrät, muss der Sitz einer SE in einem EU oder EWR Staat liegen. Dies hat aber den Vorteil, dass der Sitz relativ unkompliziert in einen anderen Staat verlegt werden kann. Wer allerdings meint, die SE unterstehe einem einheitlichen Rechtssystem, der irrt leider. Fakt ist, dass eine SE stark vom jeweiligen nationalen Recht abhängig ist. Darüber hinaus kann nur eine juristische Person als Gründerin auftreten. Dies bedeutet, dass nur eine bereits bestehende Firma eine SE gründen kann.
Als Vorteile dieser Gesellschaftsform werden die relativ problemlose Sitzverlegung in ein anderes europäisches Land und die vereinfachte Gesellschaftsstruktur genannt. Allerdings zeigen die neusten Zahlen, dass sich der Andrang bis anhin in Grenzen hält.