AG oder GmbH?
Habe ich den Entschluss gefasst, mein eigenes Geschäft zu gründen, tauchen sicherlich gewisse Fragen hinsichtlich passender Rechtsform auf. Konkret: Gründe ich eine AG, eine GmbH oder gar eine Einzelfirma? Was sind die Unterschiede? Wie viel Kapital muss ich aufwenden? Bei welcher Rechtsform bestehen die grössten Einschränkungen, bei welcher die geringsten? Wie ausführlich muss die Buchhaltung sein? Wie ist die Haftung der einzelnen Rechtsformen geregelt (Firmenvermögen oder Privatvermögen)?
Dies ist verständlicherweise nur eine sehr kleine Auswahl an Fragen und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dennoch sollte man sich über die Konsequenzen im Zusammenhang mit der gewählten Rechtsform im Klaren sein. Nachfolgend werde ich nun versuchen, einige Fragen bezüglich AG und GmbH punktuell zu behandeln. Ich werde konkret die wichtigsten Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede einer AG und GmbH erläutern.
Gemeinsamkeiten:
- Haftung: Sowohl bei der AG als auch bei der GmbH haftet primär das Vermögen der Gesellschaft. Diese bedeutet, dass das Privatvermögen des Unternehmers geschützt ist. Diese Haftungsbeschränkung ist wohl auch einer der Hauptgründe für die Wahl einer AG oder GmbH an Stelle einer Einzelfirma.
- Bei beiden Rechtsformen ist eine Firmengründung mit nur einer Person möglich und eine Eintragung im Handelsregister ist sowohl bei der AG als auch bei der GmbH vorgeschrieben.
- Als mögliche Firmennamen könne auch Fantasiebezeichnungen gewählt werden. Im Unterschied dazu, muss beispielsweise bei einer Kollektivgesellschaft mind. ein Familienname ersichtlich sein.
- Bei beiden Rechtsformen werden auf der Gesellschaftsseite Gewinn- und Kapitalsteuern und auf Aktionärs- bzw. Gesellschafterseite Einkommens- und Vermögenssteuern erhoben.
- Beide Gesellschaftsformen erlangen ihre Rechtspersönlichkeit erst mit Eintrag im Handelsregister.
- Eine Beteiligung mehrerer Personen ist bei beiden Gesellschaftsformen möglich.
- Beide Gesellschaftsformen eigenen sich sowohl für kleine als auch für grosse Unternehmen, welche in der Regel einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Gut ersichtlich ist mit dieser kurzen Übersicht, dass im Zuge der Gesetzesrevision im Jahre 2008 beide Rechtsformen aneinander stark angeglichen wurden. Dennoch werde ich versuchen, einige Unterschiede nachfolgend aufzulisten:
- Kapital: Ein grosser Unterschied besteht hinsichtlich Mindeskapital, welches für die Gründung aufgebracht werden muss. Eine AG hat ein Mindestkapital von CHF 100'000, wovon mind. 50 % liberiert (einbezahlt) sein müssen. Das Kapital der GmbH liegt mit CHF 20'000 deutlich darunter. Hinsichtlich Liberierung des Kapital besteht ebenfalls ein Unterschied. Bei einer GmbH muss das Kapital jeweils voll einbezahlt werden, wohingegen bei einer AG eine Teillieberierung möglich ist.
- Teilhaber können bei einer GmbH Stammanteile erwerben, bei einer AG Namen- oder Inhaberaktien.
- Motivierte Mitarbeiter können bei einer AG mit speziellen Aktien an der Unternehmung beteiligt werden.
- Mittels einer speziellen Aktienart (sog. Inhaberaktien) können sich Aktionäre anonym an einer Gesellschaft beteiligen.
- Die Kapitalbeschaffung ist bei einer AG grundsätzlich etwas einfacher, da sich Aktionäre mit dem Kauf von Aktien rein finanziell beteiligen können. Ebenfalls ist die Veräusserung von Aktien im Allgemeinen problemlos möglich.
Für welche Rechtsform man sich schlussendlich entscheidet, ist abhängig von den individuellen Verhältnissen des zukünftigen Unternehmers. Dennoch kann grundsätzlich festgehalten werden, dass keine gravierenden Unterschiede bestehen und am Ende die Kosten für die Gründung ausschlaggebend sein können.