Die Organe einer GmbH
Wie bei der AG sind auch bei einer GmbH verschiedene Organe zwingend vorgeschrieben. Konkret hat die GmbH zwingend folgende Organe:
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführer
- Revisionsstelle (u.U. kann darauf verzichtet werden)
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – was bei den meisten Gesellschaften zutrifft – kann allerdings auf die Wahl einer Revisionsstelle verzichtet werden.
Das oberste Organ ist – wie auch bei einer AG – die Gesellschafterversammlung. Ihr sind per Gesetz zwingend viele nicht übertragbare Befugnisse zugewiesen. Die einzelnen Gesellschafter haben so starken Einfluss auf die Geschäftsführer. Bei sehr vielen GmbHs führen die Eigentümer das Unternehmen selber, was auch ohne Probleme zulässig ist. Wollen die Eigentümer nicht selber das Geschäft führen, muss dies speziell geregelt werden. Die Revisionsstelle ist nur bei grösseren Gesellschaften ein Thema (s. dazu Beitrag „Revisionsstelle“), denn der wohl grössere Anteil verzichtet auch die Ernennung.
Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich grundsätzlich anhand der geleisteten Einlage.