Die verschiedenen Revisionsarten
Da die Aktionäre keine direkte Möglichkeit haben die Geschäftsbücher einer Unternehmung zu kontrollieren, wurde durch den Gesetzgeber eine unabhängige „Überwachungsinstanz“ geschaffen. Diese „Überwachungsinstanz“ wird als Revisionsstelle bezeichnet.
Die betreffenden Vorschriften sind im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 727 und 727a enthalten. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei verschiedenen Revisionsarten. Die umfangreichste Revision ist die ordentliche Revision für grosse Unternehmen. Daneben existiert die eingeschränkte Revision. Bei der dritten Art der Revision wird festgelegt, dass ganz auf die Revision verzichtet wird. Ein Verzicht auf die Revision ist allerdings nur bei sehr kleinen Unternehmen möglich. Nachfolgend werden nun die verschiedenen Revisionsarten etwas genauer erklärt.
Die ordentliche Revision: Damit eine ordentliche Revision vorgeschrieben ist, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Diese Kriterien werden nur von Unternehmen erfüllt, welche eine gewisse Grösse haben. Konkret müssen deren Beteiligungspapiere an der Börse gehandelt werden oder die Unternehmung hat Anleihensobligationen ausgegeben. Andernfalls muss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Bilanzsumme grösser als CHF 10 Mio., der Umsatz grösser als CHF 20 Mio. oder aber im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Personen (Vollzeit) beschäftigt werden. Ausserdem muss eine ordentliche Revision durchgeführt werden, wenn mind. 10 % der Aktionäre dies verlangen. Darüber hinaus ist es möglich, dass in den Statuten die Durchführung einer ordentlichen Revision vorgeschrieben ist.
Die eingeschränkte Revision: Sind die Voraussetzungen einer ordentlichen Revision nicht erfüllt, wird eine eingeschränkte Revision durchgeführt. Es besteht also grundsätzlich eine Pflicht zur eingeschränkten Revision.
Verzicht auf die Revision: Auf eine Revision kann nur verzichtet werden, wenn sämtliche Aktionäre dem Verzicht zustimmen und die Gesellschaftnicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Durchschnitt hat. In der Praxis verzichten die meisten kleinen Unternehmen auf eine Revision.