Grenzbeträge berufliche Vorsorge und Säule 3a per 01.01.2016
Per 1. Januar 2016 beträgt der Mindestjahreslohn für die obligatorische berufliche Vorsorge CHF 21'150.
Bei der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt der maximal mögliche Steuerabzug wie folgt:
- Bei bereits vorhandener 2. Säule wurde der Beitrag von bisher CHF 6'768 beibehalten.
- Ist man an keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen, so gilt per 01.01.2016 weiterhin der Betrag von CHF 33'840.
Die Grenzbeiträge des Jahres 2015 wurden somit unverändert übernommen und gelten auch per 01.01.2016.