Was sind Fringe Benefits?
Unter Fringe Benefits werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers verstanden, welche dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgestaltung ist sehr unterschiedlich. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise die private Nutzung des Geschäftswagens tolerieren oder dem Arbeitnehmer ein GA der SBB schenken. Auch Reka-Checks, ein Beitrag an die Krankenkasse oder die private Nutzung des (Geschäfts-) Handys sind weit verbreitet. Bei neueren und immer beliebter werdenden Arten von Fringe Benefits werden einerseits ein Vaterschaftsurlaub von mehreren Tagen gewährt oder andererseits die Kinderbetreuung durch eine unternehmensinterne Krippe übernommen.
Je nach Art des Unternehmens ist die Ausgestaltung sehr unterschiedlich. Die Einrichtung einer Kinderkrippe ist für eine kleinere Firma in den meisten Fällen wohl unmöglich, hingegen kann sie ohne Weiteres beispielsweise einen Beitrag an ein GA oder ein Halbtax-Abo der SBB leisten.
Interessanter Aspekt ist, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich sämtliche ihm zufliessenden „geldwerten Vorteile“ in der Steuererklärung angeben muss. Ausnahmen bilden beispielsweise gratis zur Verfügung gestellte Halbtaxabos der SBB oder Reka-Checks bis zu einem Maximalbeitrag von CHF 600.00.
In jedem Fall können gezielt eingesetzte Fringe Benefits die Arbeitnehmer an die Unternehmung binden und darüber hinaus ein zusätzlicher Ansporn für gute Leistungen sein. Nachfolgend finden Sie eine interessante Übersicht des BFS über die Häufigkeit bestimmter Lohnnebenleistungen: