Versicherungsschutz für Inhaber einer AG / GmbH
Der Inhaber einer AG oder GmbH ist mit einem Arbeitsvertrag bei seiner Gesellschaft angestellt. Er gilt somit, wie jeder andere Arbeitnehmer, als unselbstständig erwerbend und hat sich bei der Unfallversicherung und der Pensionskasse um den Versicherungsschutz zu kümmern. Darüber hinaus sind AHV-Beiträge zu entrichten.
Nicht versichert ist der Inhaber gegen krankheitsbedingte Ausfälle. Dieses Risiko kann aber mit einer entsprechenden Krankentaggeldversicherung minimiert werden. Auch existieren für gewisse Beiträge an die 3. Säule Steuerprivilegien.
Wichtige Ausnahme ist, dass der Inhaber (trotz eines bestehenden Arbeitsvertrages) keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder hat. Der Anspruch entsteht frühestens dann, wenn er entweder die Unternehmung liquidiert hat oder nicht mehr als Geschäftsführer oder Verwaltungsrat für die Firma tätig ist. Diese Einschränkungen sind aufgrund eines erheblichen Missbrauchsrisikos durch den Geschäftsführer wohl gerechtfertigt.