Anmeldung einer neu gegründeten AG oder GmbH bei der Ausgleichskasse
Mit der Eintragung der Firma im Handelsregister sind die grössten Hürden in die eigene Selbstständigkeit genommen – jedoch noch nicht alle. Ein sehr wichtiger Punkt bilden die administrativen Tätigkeit im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen. So besteht insbesondere ein Interesse daran, dass sowohl ich als Inhaber der Firma als auch meine Angestellten ausreichend versichert sind und die Beiträge ordnungsgemäss abgerechnet werden.
Üblicherweise werden neu gegründete Unternehmen nach erfolgter Eintragung im Handelsregister direkt durch die Ausgleichkasse angeschrieben. Zumindest ist dies in den Kantonen AI, NW, OW, BS, SG, SZ, GL und SO der Fall.
Ein Unterschied besteht bei Selbstständigerwerbenden. (Pro memoria sei zu erwähnen, dass ein Geschäftsführer einer GmbH oder AG nicht selbstständig ist, sondern ein Angestelltenverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihm besteht).
Selbstständigerwerbende haben sich von sich aus an die zuständige Ausgleichskasse zu wenden. Die Meldung kann wiederum mittels eines Formulars erfolgen.
Als Fazit kann also festgehalten werden, dass in den meisten Fällen die Ausgleichkasse neue Firmen direkt anschreibt, um Informationen einzuholen. Die Firma wiederum ist dafür zuständig, das entsprechende Formular innerhalb einer bestimmten Frist auszufüllen und einzureichen.
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