Welche Versicherungen brauche ich für meine Angestellten?
Nehmen wir an, dass ein Besitzer einer Aktiengesellschaft expandiert und einen neuen Arbeitnehmer oder eine neue Arbeitnehmerin einstellt. Nun stellt sich die Frage, welche Versicherungen er für diese Person abschliessen muss.
Als erster Schritt hat die Anmeldung bei den Sozialversicherungen zu erfolgen (AHV/IV/EO). Bei diesen Versicherungen wird der Beitrag jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Um die finanziellen Auswirkungen eines Stellenverlustes abzufedern, wurde die Arbeitslosenversicherung geschaffen. Auch die Prämien der Arbeitslosenversicherung sind je hälftig durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu übernehmen. Die Überweisung erfolgt ebenfalls durch den Arbeitgeber. Als weitere Bestandteile der Arbeitslosenversicherung sind ebenfalls eine Insolvenz-, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung enthalten.
Zu den bereits erwähnten Versicherungen kommt hinzu, dass der Arbeitgeber eine berufliche Vorsorge für sein Personal einrichten muss, indem er seinen Betrieb einer gewissen Pensionskasse anschliesst. Für Arbeitnehmer, die einen gewissen Mindestlohn verdienen, ist diese berufliche Vorsorge obligatorisch. Dieser Minimalverdienst liegt derzeit bei CHF 20‘880 pro Jahr.
Ein weiterer obligatorischer Teil betrifft die Unfallversicherung. Diese ist in einen sog. beruflichen und nichtberuflichen Part gesplittet. Das Gesetz sagt, dass die Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfälle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit (im Betrieb also) versichert sein müssen. Passiert ein Unfall in der Freizeit (sog. Nichtberufsunfall), sind die Arbeitnehmer nur obligatorisch durch den Arbeitgeber versichert, wenn sie in der Woche mehr als 8 Stunden arbeiten. Arbeitet also eine Person weniger als 8 Stunden in der Woche, so sollte auf jeden Fall eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden. Am besten erkundigt man sich in diesen Fällen bei seiner Krankenkasse.
Eine weitere allenfalls lohnende Versicherung stellt die Krankentaggeldversicherung dar. Wird ein Arbeitnehmer krank, muss der Arbeitgeber trotzdem für eine gewisse Zeit den Lohn zahlen. Dieses finanzielle Risiko kann mittels einer vorgängig erwähnten Krankentaggeldversicherung abgemildert werden. Die Beiträge dieser Versicherung können zur Hälfte dem Arbeitnehmer angelastet werden.
Grundsätzlich gilt bei allen Versicherungen, dass Sie verschiedene Offerten einholen sollten, um die Angebote zu vergleichen. In gewissen Fällen bieten einzelne Versicherungsgesellschaften auch spezielle Konditionen an, wenn mehrere Versicherungsprodukte bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen werden.