Familienzulagen für Selbstständigerwerbende ab dem Jahr 2013
Ab dem 1. Januar 2013 haben Selbstständigerwerbende in der ganzen Schweiz Anspruch auf Familienzulagen. Dies wurde mittels einer Anpassung des Gesetzes über die Familienzulagen (FamZG) beschlossen. Die jetzige Situation ist stark föderalistisch ausgeprägt und die Kantone bestimmen die Einzelheiten. Selbstständige haben heute nur in einzelnen Kantonen Anspruch auf Zulagen.
Neu sollen die Familienzulagen mittels eines Bundesgesetztes einheitlich geregelt werden. Dies führt dazu, dass ein Abzug beim Erwerbseinkommen fällig wird, dafür haben Selbstständige den gleichen Anspruch auf Familienzulagen wie Arbeitnehmer. Der Anspruch pro Kind liegt zwischen CHF 200 und CHF 250 im Monat.Darüber hinaus können je nach Kanton weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Quelle: Medienmitteilung „Familienzulagen für Selbständigerwerbende in der ganzen Schweiz“ vom 26. Oktober 2011.