Wie wird der Gewinn einer GmbH an die einzelnen Gesellschafter verteilt?
Diese Frage ist relativ einfach beantwortet, denn das Gesetz gibt vor, dass der erwirtschaftete Gewinn im Verhältnis zur geleisteten Einlage verteilt wird. Diese bedeutet konkret, dass derjenige Gesellschafter, welcher doppelt so viel Kapital aufgebracht hat, auch doppelt so viel Gewinn erhält. Es ist allerdings auch möglich, dass die Gewinnverteilung in den Statuten besonders geregelt wird.
Hat die Gesellschaft keinen Gewinn, sondern einen Verlust erwirtschaftet, so verlieren die einzelnen Gesellschafter ihr Stammkapital. In den Statuten kann allerdings vereinbart werden, dass ein gewisser Betrag nachgeschossen werden muss. Diese Nachleistungflicht ist auf maximal das Doppelte des Stammanteils beschränkt.