Dauer des Geschäftsjahres
Bei den meisten Firmen dauert das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember – weist also die gleiche Dauer wie ein Kalenderjahr auf. Falls in den Statuten vorgesehen oder durch die verantwortliche Person gewünscht, können auch andere Eckpunkte festgelegt werden.
Im ersten Jahr, also dem Gründungsjahr, kann festgelegt werden, ob das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember des Gründungs- oder des Folgejahres dauern soll. Die Höchstdauer beträgt aber 23 Monate. Konkret kann bei der Gründung Mitte Jahr (also am 1. Juli 2012) festgelegt werden, ob das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2012 oder 31. Dezember 2013 dauern soll. Die Dauer kann also in unserem Beispiel entweder auf 6 oder 18 Monate festgelegt werden.