Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?
Unabhängig von der Rechtsform ist ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wenn es einen Umsatz von über CHF 100'000 im Jahr erzielt.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass man das eigene Unternehmen auch bei einem tieferen Umsatz der Mehrwertsteuer freiwillig unterstellt. Dies aufgrund der Tatsache, dass nur durch die Unterstellung einVorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
Eine freiwillige Unterstellung macht also beispielsweise Sinn, wenn ein neu gegründetes Unternehmen noch keine wirklich hohen Umsätze erzielt, aber dennoch Investitionen tätigt. In diesem Fall kann die Vorsteuer auf den geleisteten Investitionen geltend gemacht werden.
Weitere Informationen sind hier ersichtlich.