Die Besteuerung eines Personenunternehmens
Im Gegensatz zu einer AG oder GmbH sind Personenunternehmen keine selbstständigen „Steuersubjekte“ oder mit anderen Worten ausgedrückt wird nicht das Unternehmen, sondern der oder die Inhaber besteuert. Für den entstandenen Gewinn zahlt nicht das Unternehmen Gewinnsteuern, sondern der Inhaber Einkommenssteuern.
Das Verfahren zur Festlegung verläuft zweistufig. In einem ersten Schritt wird der Gewinn des Unternehmens anhand der Buchhaltungsunterlagen ermittelt. Die Anforderungen an die Buchhaltung sind je nach Ausgangslage unterschiedlich, in jedem Fall ist aber zumindest eine kurze Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben resp. Aktiven und Passiven zu erstellen.
Der in diesem ersten Schritt ermittelte Gewinn sowie das Vermögen der Unternehmung werden jetzt in einem zweiten Schritt direkt dem Inhaber zugerechnet. Da der Gewinn direkt dem Unternehmer zufliesst, besteht keine Möglichkeit die Progression zu brechen (keine Thesaurierung von Gewinnen). Ausserdem können bezahlte Steuern nicht vom Gewinn in Abzug gebracht werden.
Die ermittelten Beträge werden als Fazit nur einmal besteuert, nicht wie bei einer AG oder GmbH zuerst auf Stufe Unternehmen (Kapital- und Gewinnsteuer) und anschliessend auf Stufe Inhaber (Einkommens- und Vermögenssteuer).