Vereinfachte Abrechnung der Mehrwertsteuer – die Saldosteuersatzmethode (SSS)
Unbestritten gehört der gesamte Bereich Mehrwertsteuer zu den komplexesten Tätigkeiten von Neugründern. Für gewisse Unternehmen besteht aber heute schon eine Möglichkeit der Vereinfachung in der Form einer Saldosteuersatzmethode (SSS).
Nicht allen Unternehmen steht es frei, mittels dieser vereinfachten Methode abzurechnen, denn einerseits darf die durch diese Methode ermittelte Steuer nicht über dem Schwellenwert von CHF 109'000 liegen und andererseits ist eine Obergrenze des Umsatzes, welche derzeit bei 5.02 Mio. CHF liegt, nicht überschritten werden.
Durch die Multiplikation des für das Unternehmen geltenden Steuersatzes mit dem erzielten Umsatz wird der zu leistende Steuerbetrag ermittelt. Die jeweiligen Sätze schwanken zwischen 0.1 und 6.7 %, je nachdem wie hoch die vom Unternehmen geleistete Wertschöpfung im Vergleich zu den eingekauften Ressourcen ist.
Zu beachten gilt es, dass auf Rechnungen an Kunden weiterhin der ordentliche Mehrwertsteuersatz, also z.B. 8 %, deklariert wird. Für etwaige Kunden ergibt sich dementsprechend keine Änderung.
Ebenso sei an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass, wenn einmal der Entscheid für diese Methode gefallen ist, mindestens 1 Jahr dabei geblieben werden muss.
Fazit: Die SSS-Methode kann durchaus eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Administration bringen. Allerdings können nur Unternehmen mit einer maximalen Steuerzahllast von CHF 109'000 und einem maximalen Umsatz von 5.02 Mio. CHF davon profitieren. Die konkrete Vereinfachung ist damit verbunden, dass der Umsatz mit dem individuellen Steuersatz multipliziert wird, ohne dabei die Vorsteuer auszurechnen.