Wann darf eine Dividende ausgeschüttet werden?
Es ist in der Tat so, dass ein Unternehmen nicht immer eine Dividende ausschütten darf. Diese beschränkte Möglichkeit der Dividendenausschüttung geht aus dem Verbot der Einlagerückerstattung hervor. Konkret darf eine Dividende erst ausgeschüttet werden, wenn ein allfälliger Verlust vergangener Jahre ausgeglichen und eine spezielle Reserve gebildet wurde.
Zunächst ist dabei zu beachten, dass eine erste Zuweisung von 5 % des Jahresgewinnes (bis eine Schwelle von mind. 20 % des einbezahlten Aktienkapitals erreicht wird) an die gesetzlichen Reserven erfolgen muss. Auch wenn die Schwelle von 20 % des einbezahlten Aktienkapitals überschritten wird, sind – falls die Unternehmung eine Dividende von mehr als 5 % ausschütten will – 10 % dieser sog. Superdividende den Reserven zuzuweisen. Erst wenn diese Reserve eine Schwelle von 50 % des einbezahlen Aktienkapitals erreicht, kann die Unternehmung frei über die Ausschüttung der Dividende bestimmen.
Dabei gilt es zu beachten, dass diese prozentualen Mindestsätze statutarisch nach oben angepasst werden können. Konkret bedeutet dies, dass den Reserven mehr als nur 5 % des Jahresgewinnes zugewiesen werden kann und, dass die Höhe der Reserve mehr als 20 % des Aktienkapitals betragen kann.